Gehölzwertermittlung
Artgerechter Rückschnitt einer alten Hoflinde?
Wenn der Nachbar mit der Säge...
Wohl eher ein Fall für das Gericht!
Egal ob absichtliche oder versehentliche Schädigung. Nach BGB besteht grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Dies gilt selbstverständlich auch für Gehölze. Nur umfassende Sach- und Fachkenntnis, stete Fortbildung und langjährige Erfahrung ermöglichen auch in kniffligen Situationen eine objektive und gerichtsfeste Wertermittlung nach der Methode Koch!