Nachbarrechtliche Dienstleistungen
Grenzbäume, überhängende Zweige und Äste, eindringende Wurzeln, zu hohe Hecken, übermäßige Beschattung, Nichteinhalten von Pflanzabständen und andere Beeinträchtigungen des eigenen Grundstücks...
Es gibt leider viel zu viele Gründe, warum ehemals befreundete Nachbarn in ein Konfliktfeld geraten. Oft liegen viele Jahre gut nachbarlicher Verhältnisse hinter den nun zerstrittenen Parteien und nicht selten liegen diesen Streitigkeiten Banalitäten zu Grunde. Häufig müssen dann die Gehölze als "Mittel zum Zweck" herhalten.
Falls Sie sich in einer derartigen Konfliktsituation befinden sollten, bin ich gerne bereit für Sie eine Einschätzung Ihrer individuellen Situation im Bezug auf das Nachbarrecht (BW) zu tätigen bzw. mediativ wirksam zu sein. Da im Juli 2007 das Rechtsberatungsgesetz durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ersetzt wurde, ist nun nach § 5 RDG eine begleitende Rechtsberatung möglich (keine jur. Betreuung bzw. Vertretung).
Im besten Falle können Sie so eine kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sind meine Gutachten jedoch auch vor Gericht verwendbar.
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Beurteilung grenznaher Gehölze
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Kalkulation entstandener Schäden
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Beurteilung des Pflege- bzw. Gesundheitszustandes
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Beurteilung der Beeinträchtigung
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Retrospektive Bestimmung des Pflanzzeitpunktes
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Histologische Analysen zur Ermittlung von Wuchsanomalien (z. B. Pflegefehler)
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Beweissicherung
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Begleitende Rechtsberatung (im Rahmen des RDG)
Abb. aus: Pelka, Das Nachbarrecht in BW, 20 Auflg., 2005